Verkaufs-, Liefer- und allg. Geschäftsbedingungen


1. Allgemeines:
Für unsere Lieferungen und Leistungen sind ausschließlich unsere nachstehenden Verkaufs-, Liefer- und allg. Geschäftsbedingungen maßgebend, auch wenn der Besteller etwas
anderes vorschreibt. Die Übernahme der Ware gilt in jedem Fall als Anerkennung unserer Verkaufs-, Liefer- und allg. Geschäftsbedingungen. Von diesen Verkaufs-, Liefer- und allg.
Geschäftsbedingungen abweichende Ergänzungen und Änderungen bedürfen zu ihrer Rechtswirksamkeit der Schriftform.


2. Angebot:
Unsere Angebote sind bis zur Auftragsannahme freibleibend und unverbindlich. Angaben über Maße, Gewichte, Mengen, technische Daten und Lieferzeiten sind unverbindlich.
An Kostenvoranschlägen, Zeichnungen und allen Unterlagen behalten wir uns Eigentum und Urheberrechte vor: sie dürfen Dritten nicht zugänglich gemacht werden.


3. Auftragserteilung:
Mündliche und telefonische Absprachen bedürfen der schriftlichen Bestätigung. Auch nach schriftlicher Bestätigung eines Auftrages behalten wir uns den Rücktritt vom Auftrag
vor, wenn uns zB die Auskunft über den Auftraggeber nicht befriedigt. Die angegebene Lieferzeit ist unverbindlich.

4. Preise:
Unsere Preise sind bis zur Ausführung des Auftrages freibleibend. Die Berechnung erfolgt zu den am Tage des Versands gültigen Preisen. Etwaige Teuerungszuschläge und
Preisnachlässe werden berechnet oder geändert, wenn sie unsere Zulieferanten ebenfalls berechnen oder ändern.
Irrtümer in der Preisstellung berechtigen uns zu Nachberechnungen. Die Preise gelten ab jeweiliger Verkaufsfiliale, ausschließlich Verpackungs- und Frachtkosten. Für
Kostenvoranschläge (auch für Reparaturen) wird ein Kostenbeitrag verrechnet und sind, soweit nicht schriftlich vereinbart, unverbindlich. Bei Kauf eines gleichwertigen
Neugerätes, innerhalb 2 Monaten ab Ausstellung des Kostenvoranschlages, wird der Kostenbeitrag in Abzug gebracht.


5. Zahlung:
Alle Rechnungen (ausgenommen für Reparaturen, Schankservice, Filterwechsel und Rechnungen bis zu einem Nettobetrag von EUR 200,-) sind innerhalb 7 Tagen ohne Abzug zu
leisten und Rechnungen für Reparaturen, Schankservice, Filterwechsel bzw. bis zu einem Nettobetrag von EUR 200,- sind sofort netto zahlbar. Unbekannten Bestellern liefern wir
nur per Nachnahme. Werden uns nach erfolgter Lieferung Umstände bekannt, die die Kreditwürdigkeit beeinträchtigen steht uns das Recht zu, sofortige Barzahlung ohne
Rücksicht auf Fälligkeit zu verlangen. Für den Zahlungsverzug stellen wir Mahngebühren und Verzugszinsen in Höhe von 20% zuzüglich Umsatzsteuer in der gesetzlichen Höhe in
Rechnung und ein Inkassobüro wird mit der Forderungseinziehung beauftragt. Die dadurch anfallenden Kosten gehen zu Lasten des Käufers. Bankverbindung: Allgemeine
Sparkasse OÖ, BIC: ASPKAT2LXXX, IBAN: AT98 2032 0321 0013 2277.


6. Lieferung:
Die Lieferung erfolgt in jedem Falle unfrei auf Rechnung und Gefahr des Empfängers. Verpackung wird zu den Selbstkosten berechnet. Bei Verzögerungen der Versendung aus
Gründen die beim Besteller liegen, erfolgt der Gefahrenübergang mit der Anzeige der Versandbereitschaft. Allfällige daraus resultierende Lagerungskosten (nach
Gefahrenübergang) sind jedenfalls vom Besteller zu tragen. Versicherungen gegen Versandrisiken aller Art werden nur auf ausdrücklichen Wunsch und auf Kosten des Bestellers
vorgenommen.

7. Mängelrügen:
Beanstandungen wegen unvollständiger oder unrichtiger Lieferung sowie Rügen bei erkennbaren und bei offensichtlichen Mängeln sind unverzüglich schriftlich an uns zu richten.
Eine nach Art und Menge zur gründlichen Untersuchung taugliche Probe der beanstandeten Lieferung ist sofort an uns zu übersenden.


8. Gewährleistung:
a) Die Gewährleistung besteht nach unserer Wahl entweder in der Reparatur des Kaufgegenstandes oder dem unentgeltlichen Ersatz (Austausch) der beanstandeten Teile durch
Lieferung von Neu- oder Austauschteilen, sofern sich der Kaufgegenstand nach Überprüfung bei uns als defekt erwiesen hat. Wandlungs- und Preisminderungsansprüche sind
ausgeschlossen, es sei denn, dass wir nicht in der Lage sind, die hier übernommenen Gewährleistungspflichten zu erfüllen. Für Kosten einer durch den Käufer selbst
vorgenommenen Mängelhebung (auch Veranlassung einer Reparatur durch Dritte etc.) kommen wir nur dann auf, wenn unsererseits hierzu eine schriftliche Zustimmung erteilt
wurde. Keinesfalls leisten wir Gewähr bei Nichteinhaltung der vorgesehenen Betriebs- und/oder Bedienungsanleitung, für fehlerhafte Montage, Einsatz unter
außergewöhnlichen Bedingungen oder Betriebsverhältnissen, schlechter Instandhaltung, schlechte oder ohne unsere ausdrückliche Zustimmung ausgeführte Reparaturen oder
Änderungen durch eine andere Person als uns oder unsere Beauftragten sowie normaler Abnützung.
b) Vorwegaustausch: Erfolgt durch uns innerhalb der Gewährleistungsfrist ein Austausch des beanstandeten Kaufgegenstandes, so ist darin keinesfalls ein Anerkenntnis des
Mangels und/oder der Eigenhaftung zu sehen. Der Austausch erfolgt insoweit lediglich aus Kulanzgründen.

9. Schadenersatzansprüche:
Schadenersatz leisten wir bei sonstigem Ausschluss nur bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit. Die Ersatzpflicht für aus dem Produkthaftungsgesetz resultierende Sachschäden
sowie Produkthaftungsansprüche, die aus anderen Bestimmungen abgeleitet werden können, sind – sofern es sich beim Besteller nicht um einen Verbraucher im Sinne des
Produkthaftungsgesetzes handelt – ausgeschlossen.


10. Garantie:
Garantieleistungen für von uns gelieferte Gegenstände nur im Rahmen der Garantiezusagen des jeweiligen Herstellers, wobei für die Anerkennung oder Ablehnung der
Garantieleistung die Entscheidung des Herstellers maßgebend ist.


11. Rücksendungen:
Rücksendungen und Umtausch können nur mit unserer Einwilligung erfolgen. Die Sendungen müssen frachtfrei an die Stelle erfolgen, die wir angeben. Gutschriften, gleich
welcher Art, werden nicht zurückerstattet, sondern mit künftigen Lieferungen verrechnet.


12. Eigentumsvorbehalt:
Die Lieferungsgegenstände gehen erst dann in das Eigentum des Käufers über, wenn dieser den gesamten Kaufpreis sowie alle sonstigen Forderungen aus dem Verkauf (Zinsen,
Mahnspesen etc.) getilgt hat. Die Hereinnahme von Schecks und Wechseln gilt nicht als Bezahlung. Die Liefergegenstände bleiben sohin – auch in verarbeitetem Zustand – bis
zum Eingang der genannten Zahlungen unser Eigentum. Verpfändung, Sicherungsübereignung und dergleichen ist, solange die Ware nicht voll bezahlt ist, unzulässig. Aus
etwaigem Wiederverkauf der Ware an Dritte erzielte Forderungen gelten bis zur vollständigen Bezahlung als an uns abgetreten, ohne dass es einer besonderen
Abtretungserklärung bedarf. Dies gilt auch für von uns gelieferte Waren, die durch Weiterverarbeitung komplettiert zu einer wirtschaftlichen Einheit geworden sind. Bei Waren,
die bereits im Gebrauch waren, oder die als Sonderausführung von der handelsüblichen Norm abweichen, kann bei Geltendmachung des Eigentumsvorbehalts oder evtl.
Rücknahme wegen Dispositionsänderung des Käufers nur der Wert gutgeschrieben werden, der bei bestmöglicher Verwendung nach Abzug von Umarbeitungskosten verbleibt.
Der Käufer ist verpflichtet, unsere Waren mit Sorgfalt vor Diebstahl, Feuer und sonstigem Schaden zu bewahren.


13. Erfüllungsort, Gerichtsstand, Teilnichtigkeit:
Gerichtsstand und Erfüllungsort ist für beide Teile Linz. Für die vertragliche Beziehung gilt österreichisches Recht. Sollten einzelne Klauseln der vorstehenden Bedingungen ganz
oder teilweise ungültig sein, so berührt das die Wirksamkeit der übrigen Klauseln bzw. die übrigen Teile solcher Klauseln nicht. Eine unwirksame Regelung gilt als durch eine
solche Regelung ersetzt, die dem wirtschaftlichen Zweck der unwirksamen Regelung am nächsten kommt und wirksam ist.